Erschienen in Ausgabe: Ohne Ausgabe | Letzte Änderung: 07.01.11 |
von Rainer Westphal
Entgegen der landläufigen Meinung
gibt es nicht nur eine schmutzige Uran-Bombe, sondern auch eine schmutzige Verarbeitung
personenbezogener Daten,kurz:
schmutzige Personaldatenverarbeitung genannt.
Diese Art von
Personaldatenverarbeitung in extremer Form finden wir bei der Datenspeicherung
der Bundesagentur für Arbeit vor und wird erweitert durch das „Elena“ - Verfahren.
Auf die einzelnen Datenfelder wie
Fehlzeiten, Krankentagegeld, Kirchensteuer, Abmahnungen und Kündigungsgründe
wird in diesem Zusammenhang nicht eingegangen, sondern auf die Tatsache, dass
es ein freies Datenblatt bei „Elena“ und bei der BA gibt, über den die Bundesagentur
selbst, und über Elena die Arbeitgeber, sonstige Daten speichern lassen können.
Darüber hinaus ist eine Vorratsdatenspeicherung von 6 Jahren vorgesehen. Diese Tatsache allein beinhaltet die
Ignoranz der Rechtsprechung des BVG.
Die Äußerung des
Bundesdatenschutzbeauftragten dahingehend, dass es unwirtschaftlich sei, Daten zu
speichern, die nie benötigt werden, führt zu einem Kopfschütteln aller
Fachleute, welche als seriös zu bezeichnen sind.
Eine derartige Aussage
impliziert, dass es möglich wäre, alle möglichen Daten zu erfassen und durch
Verbote die Nutzung einzelner zu verbieten. Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass sich am Trog die Schweine versammeln.
Wenn es aber über Herrn Brüderle
gelingt, aus wirtschaftlichen Gründen „Elena“ aus der Welt zu schaffen, so
würde sich diese Frage hierfür nicht stellen, auch wenn hierdurch vertuscht
werden soll, dass ein Verstoß gegen die Rechtsprechung des BVG vorliegt.
Wir müssen feststellen, dass man
hier ein offenes System geschaffen hat, das man auf Anforderung entsprechend erweitern
kann, um noch intensiver dem Selektionswahn huldigen zu können. Ein derartiges
kreatives System im Rechnungswesen dürfte zur Bilanzierung nicht herangezogen
werden, da es den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung wider- spricht.
In der Betriebswirtschaft findet man derartige Systeme, um ggfs. Daten
hinzufügen oder zu streichen um ein Ergebnis dem Eigeninteresse entsprechend zu
gestalten. Ein erfahrener Betriebswirt wird deshalb immer prüfen, wie ein
Ergebnis zustande gekommen ist. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Glauben in
die Kirche gehört.
Wenn wir nun die Frage stellen,
warum die Bundesagentur für Arbeit über die Deutsche Rentenversicherung Daten
erheben lässt, die seitens des Arbeitgebers alle möglichen Informationen ohne
Prüfung ermöglicht, so kommen wir zu merkwürdigen Ergebnissen.
Offensichtlich will man bei Antragstellern
auf Transferleistungen nicht auf Einschüchterung verzichten.
Umschulungsmassnahmen sind darüber hinaus Ermessenangelegenheiten der Jobcenter
und stehen nicht für alle zur Verfügung. Demnach braucht man Gründe, um Anträge
dieser Art ablehnen zu können. Dieses gilt auch für andere Massnahmen, welche
nicht im Einzelnen genannt werden. Es ist jedoch zu erwähnen, dass die
Bundesagentur für Arbeit auch anonyme Anzeigen erfassen und bearbeiten muss.
Dieses betrifft den Leistungsmissbrauch, insbesondere die Schwarzarbeit.
Dem Denunziantentum wird in
dieser Republik genügt, trotz der Einsicht, dass der größte Lump in diesem Land
der Denunziant ist. Man sollte nicht glauben, dass die Arbeitgeber immer
korrekte, emotional unabhängige Informationen weiterleiten. Glauben gehört in
diesem Zusammenhang auch in die Kirche.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass ein derartiger Informationspool eine hervorragende
Möglichkeit darstellt, die abhängig Beschäftigten einzuschüchtern, bzw. in
Schach zu halten. Welcher bedürftige Antragssteller wird es schon wagen, beim
Jobcenter die vorliegenden Daten abzufragen, zumal gewisse Entscheidungen im
Ermessenspielraum der Sachbearbeiter liegen. Allerdings, dass Beamte und
Richter von dieser Erfassung ebenfalls betroffen sind, entbehrt nicht einer
gewissen Merkwürdigkeit, da dieser Personenkreis ja wohl kaum einen Zuschuss
beantragen werden um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Erfunden hat diese schmutzige
Personaldatenverarbeitung ein Peter Hartz. Im Jahre 2002 wurde über die Agenda
2010 - Kommission, in der auch ein Vertreter von Verdi teilgenommen hat, dass
Konzept der Arbeitsmarkt-Vorratsdaten entwickelt. Im Juni 2008 wurde die
Vorratsdatenspeicherung dann klammheimlich vor der Sommerpause trotz Proteste
beschlossen.Befürchtungen, dass
verfassungswidrige Gesetze nicht Gesetz werden, brauchte man wohl nicht zu
haben; es wurde alles abgezeichnet bzw. abgesegnet. Im März 2010 erfolgte dann
die Einreichung der Klage beim BVG, der sich über 22.000 Menschen angeschlossen
haben.
Trotzdem werden ab Januar 2010
die Daten erhoben und in einen Datenpool gestellt. Es ist festzustellen, dass
wohl die STASI in Begeisterung verfallen wäre, wenn diese derartige Informationen
gehabt hätte. Aufgrund einer vorliegenden Arbeitsanweisung der Jobcenter wurde
festgestellt, dass das beschriebene Verfahren auch vom unweisen Herrn Weise dort
eingeführt wurde. Viele Abhängige von Transferleistungen berichten von merkwürdigen
Ereignissen welche das Bewilligungsverfahren betreffen. Die Anzahl der Klagen
ist sprunghaft angestiegen, zumal die Bundesagentur mit dem Bundesminister für
Arbeit und Soziales jährlich Zielvereinbarungen hinsichtlich vorzunehmender
Sanktionen trifft. Eine weitere Steigerung der Überwachung tritt dann ein, wenn
im Jahre 2015 Krankenkassen, Studenten- werke, Pflegekassen und Versicherung
auf die Daten zugreifen können.
Nach Meinung des Verfassers wurde
nicht nur die Tür zum Unrechtsstaat geöffnet. Dr. Frank- Jürgen Weise übt jetzt
nebenher die Tätigkeit eines Leiters der Strukturkommission Bundeswehr aus.
Man wird sich auf besondere Überraschungen gefasst machen müssen, welche sich u.a.
auf die Aushebelung des Grundgesetzes beziehen.
>> Kommentar zu diesem Artikel schreiben. <<
Um diesen Artikel zu kommentieren, melden Sie sich bitte hier an.