| Erschienen in Ausgabe: No 79 (9/2012) | Letzte Änderung: 13. Februar '13 |
von Wolfgang Ockenfels
Was hat das Kölner Landgericht mit der Olympiade zu tun?
Beide Sphären, die rechtsstaatliche Ordnung wie der sportliche Wettbewerb
dienen, trotz gegenteiliger Beteuerungen, nicht unbedingt der
Völkerverständigung und dem Religionsfrieden. Sie sollen aber bitte nicht die
auf engem Raum leicht entflammbaren Konflikte zwischen Kulturen, Religionen und
Nationalitäten auch noch anheizen. Beim Sport gibt es festgefügte Regeln, die
Geltung beanspruchen dürfen. Daran haben sich alle Spieler gefälligst zu
halten, die schwachen wie die starken. Und über die Einhaltung der Regeln eines
Spiels, das ernsten, manchmal fanatischen Charakter annimmt, wachen
unparteiische Schiedsrichter.
Ohne Sanktionen geht es dabei nicht, denn Strafe muß sein,
schon zur abschreckenden Warnung vor künftigen Regelverstößen. Die
rechtspolitische Pointe liegt aber darin, daß die das Spiel beherrschenden
Regeln nicht während seines Verlaufs einfach verändert oder beschnitten werden
dürfen. Das wäre ein Vertrauensbruch, ein Attentat auf die Rechtssicherheit.
Und liefe schließlich auf die Selbstermächtigung von Richtern hinaus, die sich
als Gesetzgeber gebärden. Eine kreative Anmaßung dieser Art von richterlicher
Selbstjustiz, verbunden mit unabsehbaren Folgen, die ein solcher
Rechtsvertrauensbruch nach sich ziehen kann, hat sich kürzlich ausgerechnet in
Köln ereignet, wo es normalerweise ziemlich human, also lässig und langsam
zugeht. Dort hat sich - wir betreten etwas betreten die ehrwürdige Aura des
Rechtsstaats - das hohe Landgericht einfallen lassen, die Beschneidung von ganz
jungen Jungen als Körperverletzung zu bewerten: Eine
Interpretationsentscheidung, die vor allem Juden und Muslime in diesem
„unseren“ Lande betrifft, die dann auch in seltener Eintracht dagegen heftig protestiert
haben. Verständlicher Weise. Denn vor allem können es deutsche Juden, die
überlebt haben, und die mit ihnen befreundeten Christen, die aus der Geschichte
gelernt haben, kaum glauben, daß es sich bei diesem Kölner Ereignis nicht um
einen rheinischen Karnevalsscherz, sondern um eine bitterernste Strafandrohung
handelt.
Spaß beiseite: Kann ein törichter Richter glauben, eine
viertausendjährige Tradition religiöser Beschneidung, die zur Identität des
Judentums gehört wie die Kindertaufe zum Christentum, mit einem Federstrich
eliminieren zu können? Das wäre eine geschichtstheologische und zugleich
rechtspolitische Hybris, der nicht einmal der alt eingesessene „christliche“
Antijudaismus verfallen war. Und was den braunen Rassenantisemitismus betrifft,
der wollte nicht die Beschneidung der Juden, sondern diese selbst abschaffen.
Ähnliche Absichten lassen sich dem Kölner Amtsgericht
natürlich nicht unterstellen. Aber wie gering muß die kulturelle Sensibilität
dieses Gerichts und wie hoch seine religiöse Ignoranz ausgebildet sein, wenn es
ein Urteil fällt, das in seinen Folgen wie ein neues Pogrom wirkt? Die
Beschneidung mit Strafe zu bedrohen, stellt einen juristischen deutschen
Sonderweg dar, den deutsche Juden fluchtartig zu verlassen geneigt sind. Hier
blamiert ein Landgericht ein ganzes Land vor der Welt. Aber in diesem Fall geht
es nicht bloß um einen peinlichen Fauxpas, den man leicht aus der Welt schaffen
könnte.
Zunächst sollte uns (als Christen oder Atheisten) die
religiös, kulturell, national oder sonstwie begründete Beschneidung nichts
angehen, solange damit keine schwere, medizinisch konstatierbare Schädigung der
Betroffenen verbunden ist. Natürlich stellt jeder chirurgische Eingriff eine
Körperverletzung dar, die legitimiert werden muß. Im Unterschied zur
straffreien, aber rechtswidrigen Abtreibung ungeborener, aber lebensfähiger
Kinder, die auf dem Altar des emanzipatorischen Fortschritts geopfert werden
und im Müll verschwinden, geht es bei einer medizinisch korrekten Beschneidung
nicht um einen menschenfeindlichen Akt brutaler Gewalt. Sondern um einen für
Juden essentiell-rituellen Akt der Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft. Andere
Kulturen mögen darin bloß eine hygienische Maßnahme erblicken. Irreversibel ist
dieser Akt keineswegs. Eine Vorhaut läßt sich heute ebenso leicht nachträglich
implantieren wie man ein Glaubensbekenntnis wechseln kann.
Mit ihrer Entscheidung haben die Kölner Landrichter das
Grundgesetz auf den Kopf gestellt. Sie wollten die körperliche Unversehrtheit
(Art. 2) dort retten, wo sie nicht gefährdet ist, und haben dabei gegen die
Religionsfreiheit (Art. 4) und das Elternrecht (Art. 6) verstoßen. Die Kölner
Urteilsbegründung liefert dabei selber den entscheidenden Grund. Die Entfernung
der Vorhaut ist nur ein Vorwand. Nicht die Beschneidung als solche, sondern die
Tatsache, daß sie an Säuglingen vorgenommen wird, gilt als strafwürdiger
Tatbestand. Konstruiert wird ein Selbstbestimmungsrecht von Kindern, die
bisher, seit Bestehen der Menschheit, nie gefragt worden sind, welche Eltern
sie denn gerne hätten, in welcher Muttersprache, Kultur, Religion etc. sie am
liebsten aufwachsen würden. Diesem Skandal kindlicher Unmündigkeit will nun ein
Landgericht endlich ein Ende bereiten. Im Namen eines allmächtigen
Vater-Staats, der als Vormund die Eltern entmündigt und zugleich die Religion
unter Kuratel stellt.
Eine Kindertaufe böte nach Kölner Rechtslogik den Christen
das zweifelhafte Privileg, unerkannt zu bleiben, während die jüdische
Beschneidung ein Corpus delicti liefert, das vor Gericht von hoher Beweiskraft
ist. Allerdings hat sich die familiäre Erziehung inzwischen immer mehr auf
staatliche Anstalten und mediale Einflüsse verlagert, deren Legitimität kaum mehr kritisch
„hinterfragt“ wird. Auch kirchliche Einrichtungen spielen dieses Spiel mit, je
stärker sie finanziell vom Staat abhängig werden. Wen wundert es da noch, wenn
Polygamie, Inzest und „Homo-Ehe“ in den öffentlichen Raum vordringen und
christliche Lebensformen verdrängen? Wenn diese nicht einmal innerkirchlich
praktiziert werden, bröckelt auch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht weiter
ab.
Nichts weniger als die Religionsfreiheit und das Elternrecht
stehen auf dem Spiel. Aber nicht das Kölner Landgericht stellt die Spielregeln
auf. Es steht nicht über dem Grundgesetz und sollte von Karlsruhe
zurückgepfiffen werden.
www.die-neue-ordnung.de
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