Erschienen in Ausgabe: No 118 (12/2015) | Letzte Änderung: 01.12.15 |
In der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika kam es während des Herero-Aufstandes zu einem Völkermord durch deutsche Truppen. Der erst vor kurzem erfolgten Anerkennung dieses Genozids ging eine jahrzehntelang peinliche politische Posse in der Bundesrepublik voraus. Entschädigungszahlungen stehen allerdings noch aus
von Michael Lausberg
Deutsch-Südwestafrika
Es befand sich keine einheitliche Bevölkerung bei der Gründung der
Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Gerade im Gebiete der größten Erhebungen des
Hochlandes, bei Windhuk, grenzten zur Zeit der deutschen Besitznahme die beiden
Hauptvölker Herero und Nama aneinander. Dazu kamen noch die hervorragend an die
widrigen Lebensbedingungen angepassten San, die versklavten Damara und die ganz
im Norden lebenden ackerbautreibenden Owambo.
Schon 1868 wollten deutsche Missionare der Rheinischen
Missionsgesellschaft den König von Preußen für das Gebiet interessieren und
baten um seinen Schutz, da sie unter den ständigen Kämpfen der Afrikaner sehr
zu leiden hätten.[1] Der Deutsch-Französische
Krieg von 1870/71 ließ jedoch diese Bestrebungen wieder in Vergessenheit
geraten. 1876 versuchte Großbritannien von der Kapkolonie aus, das Gebiet in
Besitz zu nehmen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Sie behielten jedoch die
Walfischbai und die Pinguininseln in ihrer Hand. Als sich die im Inland
lebenden Europäer, Missionare und Händler wegen mangelnden Schutzes aufgrund
angeblicher Übergriffe durch Afrikaner beklagten, erklärten die britischen
Kolonialbehörden, dass sie mit dem Inneren des Landes nichts zu tun hätten und
keine Verwaltung ausübten. Die Briten erhoben also, wie sie selbst erklärten,
keine weitergehenden Ansprüche auf Südwestafrika.
Im Auftrag des Bremer Tabakhändlers Adolf Lüderitz erwarb Heinrich
Vogelsang am 1. Mai 1883 die Bucht von Angra Pequena, die heutige Lüderitzbucht
und fünf Meilen Hinterland vom Volk der Nama in Bethanien.[2] Der
mit ihrem Kaptein Joseph Frederiks II vereinbarte Kaufpreis betrug 200 alte Gewehre
und 100 englische Pfund. Im September 1883 segelte Lüderitz an Bord eines
Dreimasters dann selbst nach Südwestafrika, um als neuer Landesherr seine
Erwerbungen zu besichtigen. Im Deutschen Reich wurde Lüderitz von den
kolonialen Interessengruppen deshalb als Gründer einer neuen deutschen Kolonie
gefeiert.[3]
Am 24.04.1884 schickte Bismarck ein Telegramm an den deutschen Konsul in
Kapstadt und erklärte darin die Besitzungen des Bremer Großkaufmanns Lüderitz
in Südwestafrika unter den „Schutz“ des Reiches gestellt. Bereits im Mai 1883
hatte Lüderitz mit einem Hottentottenhäuptling einen Kaufvertrag abgeschlossen,
durch den er Angra Pequana (Kleine Bucht) mit dem umliegenden Landgebiet
erwarb. In einem zweiten Vertrag erweiterte er das Gebiet, so dass es den
Umfang Elsaß-Lothingens einschließlich Baden und Württemberg annahm.[4]
Der Reichskanzler von Caprivi legte sich unter dem Drängen der
Kolonialisten im Reichstag auf den „Besitz“ Südafrikas fest und erteilte allen
früheren Plänen, das Gebiet als wertlos aufzugeben oder als kolonialpolitisches
Kompensationsobjekt einzubringen, eine Absage. Er entschied sich für die
endgültige Pazifikation der Kolonie, die bis zu diesem Zeitpunkt nur sehr
bedingt als deutsches „Kolonialgebiet“ gelten konnte.[5]
Bismarck ließ Kriegsschiffe entsenden, die zuerst im Süden und dann im
Norden des Gebietes die deutsche Flagge hissten. Es folgte eine amtliche
Mitteilung des Reiches vom 08.09.1884 über die deutsche Besitzergreifung
Namibias an alle anderen Kolonialstaaten.
In diesem von Grenzregelungen umschlossenen Gebiet bestanden nur zum Teil
„Schutzverträge“.[6] Der überwiegende Teil der
Nama-Stämme lehnte Vertragsverhandlungen ab, da das deutsche Landfriedensgebot
ihre halbnomadische Existenzgrundlage beschnitt. Die letzten Verträge mit den
Ovambo im Norden des Landes konnten erst 1904 geschlossen werden. Der
Hirtenstamm der Herero akzeptierte 1885 den Schutzvertrag, weil sie in den
deutschen Kolonialisten wirkungsvolle Verbündete gegen die auf eine
Hegemonialstellung in diesem Gebiet bestehende Stämme der Nama bzw. Orlam
sahen.
Der von Bismarck ernannte neue Gouverneur Deutsch-Südwestafrikas, Major
Leutwein (1894-1905) versuchte die Rivalitäten zwischen den Stämmen sowohl mit
militärischen als auch mit diplomatischen Mitteln zu beenden.[7] Er
bediente sich des „Divide et Impera“ –Prinzips, das als Grundzug der Herrschaft
über Deusch-Südwestafrika bis zum Herero-Nama-Aufstand Bestand hatte. Die
Häuptlinge der unterdrückten Stämme sollten den deutschen Kolonialherren im
Kriegsfall nach mittelalterlichem Prinzip „Heeresfolge“ leisten.
Das staatliche Gewaltmonopol versuchte Leutwein auch konsequent in der
Auseinandersetzung mit dem Oberbefehlshaber der Nama, Hendrik Witboii,
durchzusetzen. Als Witboii nach seiner militärischen Niederlage im Naukluft-Gebirge
sich der deutschen Oberherrschaft unterwerfen musste, entschied sich Leutwein
gegen den erheblichen Widerstand von Kolonialkreisen in Deutschland und der
weißen Siedler in Südwestafrika für eine politische Lösung des Konfliktes. Die
Nama wurden in ein Gebiet, das von den Kolonialherren besser zu kontrollieren
war, angesiedelt und hatten den deutschen Kolonialherren „Heeresfolge“ zu
leisten. So trug der Stamm der Nama wesentlich zur Machtsicherung- und
stabilisierung der der deutschen Kolonialherrschaft bei.[8]
Die Beziehung zwischen den Deutschen und der indigenen Bevölkerung war
durch Rassismus sowie rechtliche und soziale Ungleichheit gekennzeichnet. Es
bestanden zwei Rechtskreise, deren Zugehörigkeit nach rassischen Kriterien
festgelegt wurde. Die „weiße“, das heißt deutsche Bevölkerung in den Kolonien
stellte eine kleine, stark privilegierte Minderheit dar. 1914 lebten nicht mehr
als 25.000 Deutsche in den Kolonien, etwas weniger als die Hälfte davon in
Deutsch-Südwestfrika. Sie genossen alle Vorteile des deutschen Rechts,
europäischstämmige Ausländer waren ihnen rechtlich gleichgestellt. Dies zeigt,
dass die koloniale Praxis der deutschen Kolonialherren vor allem auf Rassismus
aufgebaut war, indigene Menschen galten als Menschen zweiter Klasse.
Die rund 13 Millionen „Eingeborenen“ des deutschen Kolonialreichs, wie
sie nach einer kaiserlichen Verordnung aus dem Jahr 1900 offiziell hießen,
waren keine deutschen Staatsbürger, sondern lediglich als Untertanen oder
Schutzbefohlene des Deutschen Reiches.[9] Die
deutschen Gesetze des Reiches galten für sie nur, wenn es per Verordnung extra
festgelegt war. Insbesondere war ihnen der Rechtsweg verschlossen: Gegen
Verfügungen der Kolonialbehörden und erstinstanzliche Urteile der
Kolonialgerichte standen ihnen keinerlei rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung.
Die Wirtschaft im deutschen Kolonialreich war ganz überwiegend vom
Primärsektor geprägt.[10]
Verarbeitende Gewerbe wurden nicht aufgebaut, produziert wurden vielmehr
Rohstoffe für den Export nach Europa. Dabei handelte es sich vor allem um
landwirtschaftliche Produkte, wie Kautschuk, der von der um 1900 boomenden
Fahrrad-, Auto- und Elektroindustrie nachgefragt wurde, Ölfrüchte, namentlich
Palmöl und Kopra, die von der chemischen Industrie in Deutschland weiterverarbeitet
wurden, Sisal und Baumwolle für die Textilherstellung, die große Palette der so
genannten Kolonialwaren (Kaffee, Kakao, Zuckerrohr, Pfeffer, Tabak usw.), sowie
Tierhäute, Felle und Elfenbein.[11]
Neben der Landwirtschaft existierten auch Ansätze zur Gewinnung von
Bodenschätzen durch Bergbau, von denen aber allein die Diamantengewinnung in
Südwestafrika profitabel wurde.
Die Aufgabe der Herrschaftsstabilisierung wäre ohne die wäre ohne die
Mithilfe der seit Jahrzehnten im Lande arbeitenden Rheinischen Mission nicht
möglich gewesen. Die Festsetzung der Deutschen in Südwestafrika wurde von der
Missionsgesellschaft durch ihre Vermittlungsdienste und Vorschläge zur
Gewinnung der autochthonen Bevölkerung entscheidend gefördert. Bis 1897 trug
die Rheinische Mission dazu bei, dass aus der losen Schutzherrschaft des
Reiches sich ein eigenständiges effizientes Kolonialregime entwickeln konnte.[12]
Die zunehmende Verarmung aufgrund einer schrecklichen Rinderpest im Jahre
1897 und die damit verbundene Erschütterung der traditionellen Viehwirtschaft,
die wachsende Rechtsunsicherheit und ständige rechtliche Benachteiligungen
sowie die rassistische Ideologisierung der weißen Siedler bildeten den
Hintergrund des Herero-Nama-Aufstandes von 1904/07, was den größten Aufstand in
der deutschen Kolonialgeschichte bedeutete. Unmittelbarer Anlass des Aufstandes
waren jedoch Morddrohungen eines weißen Oberleutnants an Samuel Mahorero, den
Oberhäuptling der Herero. Völlig überrascht standen die Deutschen der Erhebung
gegenüber, die in der zweiten Januarwoche 1904 begann. 123 weiße Siedler und
Soldaten der Stationsbesetzungen wurden bei einem überraschenden Überfall der
Herero getötet, die Eisenbahnlinie Windhuk-Swakopmund an mehreren Stellen
zerstört und die Telegraphenverbindungen unterbrochen. Da die Schutztruppe der
Kolonie dem anfangs nicht gewachsen war, entsandte die Reichsleitung daraufhin
umgehend Verstärkung.
In der Schlacht vom 11.08.1904 wurden die Herero von der Schutztruppe des
Generalleutnants von Trotha getötet. Der größte Teil der Herero floh daraufhin
in die fast wasserlose Omaheke-Wüste. Trotha ließ diese abriegeln und
Flüchtlinge von den wenigen dort existenten Wasserstellen verjagen, so dass
Tausende Herero mitsamt ihren Familien und Rinderherden verdursteten.[13]
Trotha ließ ihnen im sogenannten Vernichtungsbefehl
mitteilen: „Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen. (…) Innerhalb der
Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh
erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu
ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“[14] Es
liegt kein Zweifel vor, dass es sich hierbei um einem Völkermord handelt; das
Generalstabswerk beschreib die völlige Vernichtung der Herero folgendermaßen:[15]
„Keine Mühe, keine Entbehrungen wurden gescheut, um den Feinden den letzten
Rest seiner Widerstandskraft zu rauben; wie ein halb zu Tode gehetztes Wild war
es von Wasserstelle zu Wasserstelle gescheucht, bis es schließlich willenlos
ein Opfer der Natur seines eigenen Landes wurde. Die wasserlose Omaleke sollte
vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: Die Vernichtung des
Hererovolkes.“
In dieser Sache wurde er von Kaiser Wilhelm II. und dem Chef des
Generalstabs Alfred Graf von Schlieffen unterstützt. Graf von Schlieffen sagte:
„Der entbrannte Rassenkampf ist nur durch die Vernichtung einer Partei
abzuschließen.“[16]Der Vernichtungsbefehl wurde zwei Monate nach
den Ereignissen in der Omaheke durch Kaiser Wilhelm II. wieder aufgehoben,
Trothas Vernichtungsstrategie blieb bis zu seiner Abberufung im November 1905
aber weitgehend unverändert.[17]
Erst als die Herero als Machtfaktor des organisierten ausgeschieden
waren, griffen im Oktober 1904 die Nama in die Kämpfe ein, wahrscheinlich als
Folge der Kriegshysterie der Deutschen, die damit gedroht hatten, mit allen
schwarzen Stämmen wie mit den Herero zu verfahren, sie zu entwaffnen und zu
vernichten. Nachdem Witboii am 25.10.1905 getötet wurde, übernahm eine Reihe
von Unterführern aus den Nama-Stämmen die Kriegsführung. Erst am 31.03. wurde
der Kriegszustand in Südwestafrika aufgehoben, die Nama kapitulierten
schließlich vor der Übermacht der deutschen Kolonialherren.
Das Ergebnis der Kämpfe sowie der abschließenden
Kriegsgefangenenbehandlung – in den Lagern kamen noch mal 7.700 Herero (45%)
um- war, dass von geschätzten 60.000-80.000 Herero nach der Volkszählung von
1911 nur noch 15.130 lebten, was bedeutete, dass 75% bis 80% während des
Aufstandes umgekommen waren. Von den etwa 20.000 Mitgliedern der Nawa-Stämme lebte
nach den Kampfhandlungen gegen die deutschen Kolonialherren lediglich ungefähr
die Hälfte. Die von den Deutschen als Rädelsführer des Aufstandes
identifizierten Personen wurden hingerichtet. Im Anschluss an die
Kampfhandlungen wurden die Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert,
in denen annähernd jeder zweite Insasse starb.[18] Der
Völkermord in Deutsch-Südwestafrika hatte also 65.000 bis 85.000 Herero sowie
etwa 10.000 Nama das Leben gekostet.[19]
Der Aufstand von 1904/1907 wurde in der Retrospektive von den
afrikanischen Stämmen zunehmend als nationaler Befreiungskrieg gegen die
Hegemonialpolitik der weißen Einwanderer gedeutet.[20]
Auf deutscher Seite kamen von 14.000 eingesetzten Soldaten 1.500 während
der Kämpfe mit den Nama und den Herero ums Leben. Außerdem kostete es dem
Deutschen Reich ca. 585 Millionen Mark an Kolonialanleihen.[21]
Nach der vollständigen „Pazifizierung“ Südwestafrikas befand sich das
ganze Land in der Verfügungsgewalt der weißen Kolonialisten. Das gesamte
Stammesvermögen und das Land der Herero und Nama wurden von der deutschen
Kolonialregierung konfisziert und die Stammesorganisation bis auf wenige Reste
aufgelöst. Um darüber hinaus die wirtschaftliche Abhängigkeit der autochthonen
Bevölkerung zu manifestieren, war ihnen der Besitz von Kleinvieh sowie Land
lediglich in einem begrenzten Umfang gestattet in Abhängigkeit von der
Genehmigung der Kolonialverwaltung.[22] Die
schwarze Bevölkerung wurde zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit den
Kolonialherren gezwungen und musste über das bestehende Arbeitsverhältnis einen
eigenen Pass als Nachweis führen. Somit wurde die schwarze Bevölkerung einem
System gesetzlicher Überwachung- und Kontrollmaßnahmen unterworfen; die totale
Herrschaft der Deutschen über alle Lebensbereiche der Schwarzen war
Wirklichkeit geworden.
Die Rechtlosigkeit der afrikanischen Bevölkerung schritt in allen
Lebensbereichen immer weiter voran; ihnen wurde verboten, Land, Großvieh und
Feuerwaffen zu besitzen, ihr Jagdrecht und somit ihre Lebensgrundlage wurde
stark eingeschränkt sowie ihre Rechtsfähigkeit aberkannt,
Unter dem Nachfolger Leutweins, von Lindquist, ist jedoch dieses alle
Afrikaner erfassenden Kontrollsystem nicht Wirklichkeit geworden. Die
Passgesetze versagten angesichts des riesigen Gebietes mit seinen unkontrollierbaren
Regionen und Grenzen. Im Laufe der Zeit wurde der autochthonen Bevölkerung auch
wieder die Erlaubnis zur Großviehhaltung erteilt.[23]
In den großen städtischen Werften fand eine teilweise Wiederherstellung
der alten Stammesstrukturen statt. Die Missionskirchen bildeten einen sozialen
Rahmen, der der unterdrückten afrikanischen Bevölkerung bestimmte Möglichkeiten
zu gesellschaftlicher Reorganisation bot.[24]
Die auch infolge des Herero- und Nama- Aufstandes stagnierende
Bevölkerungszahl, die den Arbeitermangel und den wirtschaftlichen Bestand der
Kolonie gefährdete, wurde von der Verwaltung mit einer gewissen
kolonialstaatlichen Fürsorgepolitik beantwortet. Dies bezog sich auf die
Kontrolle der Kolonialverwaltung über das Anwerbeverfahren und die Vorschriften
zur ärztlichen und sanitären Betreuung der schwarzen Lohnarbeiter.
Kolonialpolitik
1907-1918
Die Kriege in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika zeigten, dass
ein Umbau der Kolonialverwaltung in Deutschland, eine wissenschaftliche Herangehensweise
an die Nutzung der Kolonien und eine Verbesserung der Lebensbedingungen der
unterdrückten Menschenin den deutschen
Kolonien als notwendig war. Als Ergebnis wurde die oberste Verwaltungsbehörde
für die Kolonien, die Kolonialabteilung, aus dem Außenministerium ausgegliedert
und zu einem eigenen Ministerium erhoben, dem Reichskolonialamt.[25] Als
Gestalter der neuen Kolonialpolitik wurde Bernhard Dernburg, ein erfolgreicher
Firmensaniererfür das Amt als
Staatssekretär auserkoren. Gleichzeitig wurden wissenschaftliche und technische
Einrichtungen für koloniale Zwecke gefördert oder gegründet, um auf dieser
Grundlage die Kolonien zu entwickeln. Für die Einheimischen wurde die
medizinische Versorgung verbessert, Schulen gebaut und die Prügelstrafe wurde
abgeschwächt. Straßen, Eisenbahnen und Häfen wurden im erweiterten Maße
angelegt für die wirtschaftliche Erschließung der Kolonien. Als Ergebnis dieser
neuen Politik gab es nach 1907 keine großen Aufstände in den deutschen Kolonien
mehr und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Überseebesitzungen
Deutschlands steigerte sich schnell. So verdoppelte sich von 1906 bis 1914 die
Herstellung von Palmöl und Kakao in den Kolonien, die Kautschuk-Ausfuhr aus den
afrikanischen Kolonien vervierfachte sich, der Baumwollexport aus
Deutsch-Ostafrika erhöhte sich um das Zehnfache. Der gesamte Handel zwischen
Deutschland und seinen Kolonien steigerte sich von 72 Millionen Mark im Jahre
1906 auf 264 Millionen Mark im Jahre 1913. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung
in den Schutzgebieten versechsfachten sich die Zoll- und Steuereinnahmen in den
Kolonien von 1906 bis 1914.[26]
1908 wurde Bruno von Schuckmann neuer Gouverneur von
Deutsch-Südwestafrika. Er sorgte für eine effektive Verteilung der Beihilfen,
schob Landspekulationen einen Riegel vor und förderte die Einfuhr von Vieh.
Sehr vorteilhaft für die südwestafrikanische Wirtschaft wirkte sich die Einfuhr
von Karakulschafen aus, deren Fell und Fleisch sich ausgezeichnet vermarkten
ließen. Auch die Eröffnung der Bahnlinie Lüderitzbucht–Keetmanshoop im Juli
1908 trug zur Förderung des Wirtschaftslebens bei.
Auf Drängen der weißen Bevölkerung erließ die Reichsregierung am 28.
Januar 1909 eine Verordnung über die Selbstverwaltung in Deutsch-Südwestafrika,
mit der Gemeinde- und Bezirksverbände sowie ein Landesrat ins Leben gerufen
wurden. Der Landesrat, der im April 1910 erstmals zusammentrat, hatte die
Aufgabe, den Gouverneur, der weiterhin an der Spitze der Kolonialverwaltung
stand, zu beraten.
Im Juni 1908 wurde östlich von Lüderitz der erste Diamant gefunden, der
einen Massenansturm auf das Gebiet auslöste und dem Land einen neuen
Wirtschaftszweig, die Diamantenförderung, bescherte. Bereits nach drei Monaten
waren Diamanten von insgesamt 2720 Karat gefunden worden, bis zum Jahresende
betrug der Wert der Förderung bereits 1,1 Millionen Reichsmark. Bis zum
Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden Diamanten im Wert von 152 Millionen
Reichsmark gefördert. Bereits vor dem Fund von Diamanten wurden in
Deutsch-Südwestafrika Bodenschätze nachgewiesen. Die früh gehegte Hoffnung auf
abbauwürdige Goldvorkommen erfüllte sich jedoch nicht. Stattdessen stand der
Abbau von Kupfererzen nach den Diamanten an zweiter Stelle. Kupfer wurde vor
allem bei Tsumeb und Otavi sowie am Khan-Rivier gefördert. In der Umgebung von
Karibib wurde ein Marmorwerk errichtet und Marmor zur Verschiffung nach
Deutschland vorbereitet.
Zu Beginn des 1. Weltkrieges waren die Truppen in den deutschen Kolonien
nicht auf einen Krieg mit europäischen Mächten vorbereitet. Die deutsche Seite
hoffte vergeblich auf die Einhaltung des Beschlusses der Kongo-Konferenz von
1885, die ihrer Auffassung nach alle Kolonialstaaten zur Handelsfreiheit und
friedlichen Lösung kolonialer Probleme in Afrika verpflichtete. Doch nur wenige
Tage nach dem deutschen Kriegseintritt erlitten die deutschen Truppen eine
Niederlage nach der nächsten. Bis Ende 1914 waren Togo, Deutsch-Neuguinea,
Samoa und Kiautschou in die Hände der Entente gefallen. In den größeren
Schutzgebieten gelangen den Deutschen hingegen Anfangserfolge, etwa in den
Schlachten bei Garua, Sandfontein und Tanga sowie im Kampf um Naulila.
Der Kampf um Naulila war Höhepunkt sowie dasEnde einer Strafexpedition der Schutztruppe von
Deutsch-Südwestafrika auf dem Gebiet der Kolonie Portugiesisch-Westafrika
(Angola).[27] Vorausgegangen war die
Ermordung eines deutschen Bezirkshauptmanns und von vier Offizieren der
Schutztruppe durch die Portugiesen. Obwohl die Schutztruppe zahlenmäßig
unterlegen sowie aufgrund der langen Anreise erschöpft war, konnte sie im Laufe
des Gefechtes schnell die Oberhand gewinnen. Die portugiesische Besatzung des
Forts erlitt in der Folge eine vernichtende Niederlage.[28]
Geschätzte 150 Portugiesen fanden im Verlauf des Gefechtes den Tod. Die
überlebenden Portugiesen flohen früh in den Busch, wo die meisten von ihnen
anschließend durch die aufgrund der portugiesischen Kolonialherrschaft in
Angola unterdrückten Owambo getötet wurden. Fort Naulila wurde im Zuge des
Gefechts vollkommen zerstört Anhaltender Widerstand scheiterte jedoch an der
vergleichsweise geringen Truppenstärke sowie dem Mangel an Nachschub und
schweren Waffen.
Die deutsche südwestafrikanische Schutztruppe ergab sich im Juli 1915
gegen die zehnmal so starken südafrikanischen Unionstruppen. In die Kolonie
Kamerun schickten die Briten und Franzosen insgesamt 19.000 Soldaten und 24
Kriegsschiffe. Trotzdem ergaben sich die letzten Kompanien erst im Februar
1916. Nur in Deutsch-Ostafrika blieben die 15.000 Soldaten, darunter 11.000
afrikanische Askaris, unter Führung von Oberstleutnant Paul von Lettow-Vorbeck
bis zur deutschen Kapitulation 1918 unbesiegt.[29]
Als man in Deutschland noch an einen sicheren Sieg glaubte, wurden sogar
Pläne für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika geschmiedet.[30] Es
sollte sich vom Niger bis zur Kalahari-Wüste erstrecken und auch Angola,
Mosambik, Belgisch-Kongo und weite Teile Französisch-Äquatorialafrikas
miteinschließen. Insgesamt gesehen spielten das „Mittelafrikaprojekt“ und das
Stützpunktprogramm in der deutschen Kriegszielpolitik aber nur eine
untergeordnete Rolle, glaubte man doch, sie durch einen Sieg in Europa wie von
selbst zu erreichen. Andererseits wurde das Ziel „Mittelafrika“ im weiteren
Verlaufe des Krieges von liberal gesinnten Politikern mehr und mehr als Ersatz-
und Ablenkungsziel für die Nation, fort von wilden Annexionsforderungen in
Europa, benutzt. Kolonien waren für Deutschland eher Aufputz und Ausdruck
seiner (Welt-)Macht. Die Konzepte für ein geschlossenes Deutsch-Mittelafrika
erwarteten von ihrer Verwirklichung den sichtbaren Beweis der deutschen
Weltmacht und rechneten, dass das Gebiet für Deutschland die Bedeutung erlangen
würde, die Indien für Großbritannien hatte. Aber Schwerindustrie und Banken
hatten schon vor dem Krieg wenig Interesse an weit entfernt liegenden Kolonien
gezeigt und drängten auf die europäische Expansion.[31]
Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und der deutschen Niederlage verlor das
Land durch den Versailler Vertrag offiziell alle Kolonien. Die Entente teilten
die Kolonien als Mandatsgebiete unter sich auf: Großbritannien bekamDeutsch-Ostafrika, Teile Kameruns und
Westtogo.[32]
Der Völkermord an den Herero und die Haltung der Bundesrepublik
Deutschland
Die Herero gedenken der Opfer alljährlich durch den Hererotag und
bemühten sich Jahrzehnte um die offizielle Anerkennung durch die Vereinten
Nationen als Opfer eines Genozids.[33] Im
Ersten Weltkrieg wurde das Land von den britischen Truppen Südafrikas
eingenommen und mit dem Ende des Krieges vom Völkerbund 1920 als Mandatsgebiet
der Südafrikanischen Union zur Verwaltung übergeben.
Im Zuge der sich anschließenden „Südafrikanisierung“ von Südwest wurde
etwa die Hälfte der dort noch lebenden 15.000 Deutschen ausgewiesen und deren
Farmen Südafrikanern übergeben.[34] Die
als „Entgermanisierung“ bezeichnete Politik Südafrikas änderte sich erst durch
das Londoner Abkommen vom 23. Oktober 1923, nach welchem den im Lande
verbliebenen Deutschen die britische Staatsbürgerschaft angetragen und die
Zuwanderung aus Deutschland sowie der Ausbau der deutschen Sprache
nachdrücklich gefördert wurden.[35]
Diese hielt das Land bis zu seiner Unabhängigkeit am 21. März 1990 trotz
intensiver internationaler Bemühungen und eines zwei Jahrzehnte andauernden
bewaffneten Kampfes gegen die 1960 gegründete Südwestafrikanischer Volksorganisation
(SWAPO) besetzt. Seit 1990 ist Namibia, nach mehr als 100-jähriger
Fremdbestimmung, ein unabhängiger demokratischer Staat. Heute leben noch ca.
20.000 Deutsche in Namibia, die zur wirtschaftlich herrschenden Klasse gehören.[36]
Die deutsche Kolonialgeschichte spielt im Geschichtsbewusstsein der
Deutschen und in der deutschen Geschichtsschreibung nach 1945 eine eher
beiläufige Rolle. Die Gründe dafür liegen wohl in dem fehlenden historischen
Verantwortungsbewusstseinsowie in der
Kurzlebigkeit des deutschen Kolonialreiches (1884-1914). Fünfzig Jahre nach
Ende des 2. Weltkrieges besuchte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl Namibia
als erster deutscher Kanzler seit 1904, wollte jedoch nicht mit dem Völkermord
an den Herero konfrontiert werden oder mit einem ihrer Vertreter sprechen.[37] Die
damalige deutsche Regierung und das Außenministerium ließ nur nebenbei
mitteilen, sie bedauerten das Geschehene, wollten aber keine Verantwortung für
die Geschehnisse zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches übernehmen und verneinten
einen Völkermord mit dem Hinweis, dass die UN-Völkermordkonvention nicht
rückwirkend gelte. Materielle Wiedergutmachung Deutschlands speziell für ihre
Gruppe der Herero wurde mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass seit 1990
Entwicklungshilfe für Namibia ausgezahlt wurde.[38]
Vertreter der Herero argumentierten dagegen, dass nach der vierten Haager
Konvention von 1899 Repressalien gegen die Zivilbevölkerung der Verlierer schon
damals untersagt gewesen sei.[39] Am
3. August 2004 verlangte ein Sprecher der Herero in Berlin von den Deutschen
das Eingeständnis der Schuld und ein Bekenntnis zur kolonialen Vergangenheit.
Im Jahr 2009 wurde unweit des umgewidmeten Bremer Antikolonialdenkmals ein
Erinnerungsort im Gedenken an die
Opfer des Völkermords in Namibia 1904–1908 und der Schlacht am Waterberg
eingeweiht. Die Gedenkstätte besteht aus Steinen der Omahewüste, in der
unzählige Herero systematisch verdursteten mussten.
Im Jahre 1999 scheiterten die Herero mit einer Klage vor dem
Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Im Jahr 2002 wurde vor einem
US-Gericht im Auftrag) des Hereroabgesandten Kuaima Riruako, seit 2003
Parteivorsitzender der National Unity Democratic Organisation, und 199
einzelnen Herero Klage in Höhe von zwei Milliarden US-Dollar eingereicht.[40]
Diese Klage scheiterte erneut, das Gericht erklärte, dass die BRD aufgrund
ihrer Staatimmunität der Einleitung eines Verfahrens widersprechen konnte.[41] Die
juristische Betrachtung der Folgen der deutschen Kolonialherrschaft und des
Herero-Aufstandes befindet sich bisher noch im Anfangsstadium und ist mit einer
Reihe von formal juristischen Hürden belastet. Auf außenpolitischem Wege gab es
eine neue Initiative. Am 15. November 2007 richtete der namibische
Außenminister Marco Hausiku ein Schreiben an den damaligen deutschen
Außenminister Frank-Walter Steinmeier, das auf einen namibischen
parlamentarischen Antrag zur Unterstützung der von den Herero geforderten
Reparationen zurückgeht.[42]
Am 14. August 2004 nahm die damalige Entwicklungshilfeministerin Heidemarie
Wieczorek-Zeul an einer Gedenkfeier zum 100. Jahrestag des Aufstandes der
Herero teil. Wieczorek-Zeul war die erste offizielle Vertreterin einer
deutschen Regierung, die an einer Gedenkfeier zu den Ereignissen teilnahm. In
einer Rede bekannte sie sich zur politischen und moralischen Verantwortung
Deutschlands für das damalige Vorgehen der deutschen Truppen, mit den Worten:
„Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde
(…) . Wir Deutschen bekennen uns zu unserer historisch-politischen,
moralisch-ethischen Verantwortung und zu der Schuld, die Deutsche damals auf
sich geladen haben. Ich bitte Sie im Sinne des gemeinsamen ‚Vater unser‘ um
Vergebung unserer Schuld.“[43]Entschädigungszahlungen schloss sie jedoch
aus; allerdings wolle die Bundesregierung die Entwicklungshilfe für Namibia in
Höhe von jährlich 11,5 Millionen Euro fortsetzen.[44]
Im November 2004 trafen sich Nachkommen der Familie Trotha mit dem
Häuptling der Ovaherero, einer Gruppe des Herero-Volkes in Namibia, dem
Nachkommen des damaligen Oberhäuptlings (Kapitän) Samuel Maharero, um sich für
den auch von ihrem Vorfahren zu verantworteten Völkermord zu entschuldigen. Im
Oktober 2007 reisten elf Mitglieder der Familie von Trotha auf Einladung des
Hererohäuptlings nach Omaruru, um öffentlich um Vergebung zu bitten.[45]
Die Rückgabe von 20 Totenschädeln an Namibia am
30.9.2011 ließ alte Kontroversen zwischen Deutschland und seiner ehemaligen
Kolonie Deutsch-Südwestafrika wieder aufleben. Die Schädel, die bisher in der Berliner
Charité-Klinik gelagert waren, sind vermutlich Überreste von Opfern, die bei
der Niederschlagung des Aufstands der Herero und Nama zwischen 1904 und 1908
getötet wurden. Sie waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu Zwecken der
Forschung aber auch als Trophäe nach Deutschland gelangt.
Die Debatte um die deutsche Kolonialzeit in
Namibia erhielt durch die Ablehnung des Genozidantragsim Deutschen Bundestag am 22.3.2012 neuen Auftrieb. Vertreter der
Regierungskoalition lehnten den Antrag der Opposition ab, die Verbrechen der
ehemaligen Kolonialmacht Deutschland, denen vermutlich zwischen 25.000 und
80.000 Menschen zum Opfer fielen, als Völkermord anzuerkennen.[46]
Im Juli 2015 reisten Vertreter der Herero unter Führung von Vekuii Rukoro
nach Berlin, um dem Bundespräsidenten Gauck eine von prominenten deutschen
Politikern mitunterzeichnete Petition des Bündnisses „Völkermord verjährt
nicht.“ zu überreichen. Die Petition wurde einem Beamten seines Hauses
übergeben werden, Gauck erschien nicht persönlich. In dem Dokument wurde der
Bundespräsidenten, der Bundestag und die Bundesregierung dazu aufgefordert:[47]
- den Völkermord an den OvaHerero und Nama offiziell anzuerkennen;
- die Nachfahren der Genozidopfer förmlich um Entschuldigung zu bitten;
- sich für die Identifizierung und Rückgabe aller nach Deutschland
verschleppten Gebeine von Menschen aus Namibia und anderen ehemaligen Kolonien
einzusetzen;
- sich zu einem bedingungslosen und offenen Dialog über
Versöhnungsmaßnahmen mit den Nachfahren der Genozidopfer und mit der
namibischen Regierung bereit zu erklären.
Nur wenige Tage später bezeichnete der Präsident des deutschen
Bundestages, Norbert Lammert, die Kolonialverbrechen als „Völkermord“. Der
Krieg der deutschen Kolonialherren sei ein „Rassekrieg“ gewesen.[48] Am
10. Juli 2015 äußerte sich das Auswärtige Amt zu dem Thema. Ob es auch eine
förmliche deutsche Entschuldigung geben wird, ließ ein Sprecher des Auswärtigen
Amtes offen. Die Bundesregierung bekenne sich aber ausdrücklich zur „besonderen
historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia und seinen Bürgern“.[49]
Bisher hatte sich keine Bundesregierung mit Blick auf mögliche
Entschädigungsforderungen zu einem offiziellen Völkermord in Namibia bekannt.
Fazit
Die europäischen Entdeckungsfahrten des 16. und frühen 17. Jahrhundert,
hatten dazu geführt, dass sich auch die politischen Horizonte und Ambitionen
der europäischen Herrscher erweiterten. In den ausbrechenden Rivalitäts- und
Konkurrenzkämpfen der europäischen Mächte um die neuentdeckten Territorien
spielten dabei die Schifffahrt, der Seehandel, der Besitz von Kriegsflotten und
von Kolonien eine entscheidende Rolle. Die Brandenburgisch-Afrikanische Compagnie (BAC) war ein brandenburgisch-preußisches Unternehmen, dessen Zweck
der Überseehandel mit Westafrika war. Sie nahm am damaligen Dreieckshandel
zwischen Europa, Afrika und Amerika teil und handelte unter anderem mit
Sklaven. Nach ihrer Insolvenz erfolgte durch ein kurfürstliches Edikt von 1692
die Umwandlung der BAC in die „brandenburgisch-africanischamericanische
Compagnie“ (BAAC).[50] Den
erhaltenen Privilegien und ihren Zielen nach ähnelte sie ihrer Vorgängerin,
Amerika wurde nun mehr in den Mittelpunkt gestellt. 1848 entstanden in
Frankfurt/M., Leipzig, Dresden Kolonialvereine, die in Zentral- und Südamerika,
Uruguay deutsche Niederlassungen gründeten. Am 06.12.1882 gründeten Kreise der
Schwerindustrie, des Bankkapitals und der Aristokratie in Frankfurt/M. den
„Deutschen Kolonialverein“, der die koloniale Bewegung in Organisationsfragen
zusammenfassen und Regierung und Reichstag zu einer verstärkten
Kolonialisierung bewegen sollte.
Durch Kolonien sollten neue Rohstoffquellen und wirtschaftliche
Absatzmärkte erschlossen werden. Die Bevölkerungs- und Auswanderungsfrage
spielte auch eine zentrale Rolle in der Kolonialpropaganda und
Expansionsagitation. Nationalpolitische und nationalpsychologische Motive
standen gleichrangig neben den wirtschafts- und sozialgeschichtlichen
Argumenten. Mit der nationalen Vereinigung und der wachsenden Reputation des Reiches
musste der Übergang von der nationalen Selbstbeschränkung zur kolonialen und
schließlich imperialistischen Weltpolitik notwendig folgen.
Kulturmissionarisch- sendungsideologische Argumente wie die Christianisierung
und „Zivilisierung“ der „Wilden“ wurden durch Missionarsgesellschaften
vorangetrieben. Die Kolonialbewegung entsprach dem Prestigebedürfnis breiter
Bevölkerungskreise und erleichterte deren nationale und soziale
Identifikationsprobleme.
An die Stelle der traditionellen Machtpolitik trat nunmehr bei allen
Großmächten das letztlich rational nicht mehr festzumachende Verlangen nach
Kolonien und Absatzmärkten als Statussymbolen einer Teilnahme an der
Weltherrschaft. Mit Anfang der 1880er Jahre beschleunigte sich die koloniale
Ausdehnung der europäischen Großmächte, die zu einer Verschärfung der
internationalen Gegensätze führte. Im Imperialismus übersteigerte sich das
Nationale als gesellschaftliche Integrationskraft zum kollektiven Gefühl der
eigenen kulturellen Überlegenheit über die sogenanntePrimitivität anderer Völker oder Staaten.
Friedrich Fabri, Wilhelm Hübbe-Schleiden und Ernst von Weber sind die
wichtigsten Persönlichkeiten der Ausformulierung und Agitation für das
Eintreten Deutschlands in das Kolonialzeitalter. Mit seinem Werk „Bedarf
Deutschland der Colonien?“ aus dem Jahre 1879 verhalf Fabri der
Kolonialdiskussion in einer breiten Öffentlichkeit zum Durchbruch. Er sah die
Ursachen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krisenerscheinungen des
Kaiserreiches im Überbevölkerung, Überproduktion sowie Kapitalüberschuss und
propagierte das Problem, durch eine Kolonisationsoffensive lösen zu können. Der
Schiffsreeder Wilhelm Hübbe-Schleiden sah vor allem wirtschaftliche Motive.
Sein wirtschaftspolitisches Kolonialprogramm sah die Gründung und Ausweitung
überseeischer Handelsgesellschaften und Produktionsunternehmungen vor. Ernst
von Weber wollte im eigenen Lande die von ihm vorhergesehene soziale Revolution
unterbinden und als Lösungsstrategie die Umsiedlung zahlreicher Deutscher in Kolonien
empfehlen.
Die völlige Durchdringung des afrikanischen
Kontinents durch die Europäer wurde zunächst weniger von Händlern und
Politikern als vielmehr von Forschern, Abenteurern und Missionaren
vorangetrieben. Entscheidende Punkte für das Desinteresse
staatlicherseits an Kolonien war die Begrenzung des deutschen politischen
Denkens zu der Zeit auf die Belange in Deutschland und Europa und das Fehlen
einer deutschen Seemacht, die für den Erwerb überseeischer Kolonien erst den
machtpolitischen Rückhalt bieten konnte. Mit dem Aufbau der österreichischen
Flotte und der preußischen Flotte ab 1848 wurden solche Machtmittel geschaffen
und damit die Voraussetzungen für eine imperialistische Politik.
Im Jahre 1868 hatte Bismarck seine Ablehnung jeglichen Kolonialerwerbs
noch deutlich gemacht. Nach der Reichsgründung von 1871 behielt er zunächst
diese Meinung bei. Im Laufe der 1870er Jahre gewann die Kolonialpropaganda in
Deutschland allerdings zunehmend an Öffentlichkeitswirksamkeit. Unter dem
zunehmenden Druck änderte er 1884 seine Meinung und forcierte die deutsche
Kolonisierung der Welt. Die Kolonialfrage bot sich für Bismarck auch als Mittel
zur Festigung der eigenen Machtbasis an. Im Vorfeld der Reichstagswahlen vom
Herbst 1884 stärkte Bismarck mit Kolonialparolen die nationalliberalen und
konservativen Kräfte zu Lasten der bürgerlichen Linken und der
Sozialdemokratie. Mit der Aussicht auf lukrative Geschäfte in den Kolonien
wurde die wirtschaftsliberale Fraktion geködert, Besitzungen außerhalb
Deutschlands wurden als neue Marktstrategie erfolgreich verkauft. Auf der
Kongo-Konferenz, die am 15. November 1884 im Reichskanzlerpalais in Berlin
zusammentrat, wurden die europäischen Machtbereiche in Afrika abgesteckt.
Der Deutsche Kolonialverein
gehörte zu den Interessensorganisationen, die sich für ein imperialistisches
Wettrüsten Deutschlands mit den anderen europäischen Mächten stark machten.
Kaiser Wilhelm II. versuchte durch Erwerb weiterer Handelsvertretungen seinen
Kolonialbesitz auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine
schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung,
insbesondere der kaiserlichen Marine. Die Kolonialbewegung war zu einem
ernstzunehmenden Faktor in der deutschen Innenpolitik angewachsen. Deutschland
strebte einen „Platz an der Sonne“
im weltweiten Ringen um Besitzungen und Weltherrschaft an.
Am 24.04.1884 schickte Bismarck ein Telegramm an den deutschen Konsul in
Kapstadt und erklärte darin die Besitzungen des Bremer Großkaufmanns Lüderitz
in Südwestafrika unter den „Schutz“ des Reiches gestellt. Bismarck ließ
Kriegsschiffe entsenden und es folgte eine amtliche Mitteilung des Reiches vom
08.09.1884 über die deutsche Besitzergreifung Namibias an alle anderen
Kolonialstaaten. Die Beziehung zwischen den Deutschen und der indigenen
Bevölkerung war durch Rassismus sowie rechtliche und soziale Ungleichheit
gekennzeichnet. Es bestanden zwei Rechtskreise, deren Zugehörigkeit nach
rassischen Kriterien festgelegt wurde. Die Wirtschaft im deutschen
Kolonialreich war ganz überwiegend vom Primärsektor geprägt. Verarbeitende
Gewerbe wurden nicht aufgebaut, produziert wurden vielmehr Rohstoffe für den
Export nach Europa. Die Aufgabe der Herrschaftsstabilisierung wäre ohne die
wäre ohne die Mithilfe der seit Jahrzehnten im Lande arbeitenden Rheinischen
Mission nicht möglich gewesen.
Die zunehmende Verarmung aufgrund einer Rinderpest im Jahre 1897 und die
damit verbundene Erschütterung der traditionellen Viehwirtschaft, die wachsende
Rechtsunsicherheit und ständige rechtliche Benachteiligungen sowie die
rassistische Ideologisierung der weißen Siedler bildeten den Hintergrund des
Herero-Nama-Aufstandes von 1904/07. Im Anschluss an die Kampfhandlungen wurden
die Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert, in denen annähernd jeder
zweite Insasse starb. Der systematisch begangene Völkermord in
Deutsch-Südwestafrika hatte 65.000 bis 85.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama das
Leben gekostet. Im Anschluss daran wurde die schwarze Bevölkerung einem System
gesetzlicher Überwachung- und Kontrollmaßnahmen unterworfen. Die Rechtlosigkeit
der afrikanischen Bevölkerung schritt in allen Lebensbereichen immer weiter
voran. Es fand in den nächsten Jahren eine teilweise Wiederherstellung der
alten Stammesstrukturen statt. Die Missionskirchen bildeten einen sozialen
Rahmen, der der unterdrückten afrikanischen Bevölkerung bestimmte Möglichkeiten
zu gesellschaftlicher Reorganisation bot.
Die Aufstände in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika zeigten,
dass ein Umbau der Kolonialverwaltung in Deutschland, eine wissenschaftliche
Herangehensweise an die Nutzung der Kolonien und eine Verbesserung der
Lebensbedingungen der unterdrückten Menschenin den deutschen Kolonien als notwendig war. Als Ergebnis dieser neuen
Politik gab es nach 1907 keine großen Aufstände in den deutschen Kolonien mehr
und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Überseebesitzungen Deutschlands
steigerte sich schnell. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden
Diamanten im Wert von 152 Millionen Reichsmark gefördert, Erwartungen auf
Goldvorräte erfüllten sich jedoch nicht. Die indigene Bevölkerung erhielt
einige Rechte, Schulen und Krankenhäuser wurden gebaut. Zu Beginn des 1.
Weltkrieges waren die Truppen in den deutschen Kolonien nicht auf einen Krieg
mit europäischen Mächten vorbereitet. Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und der
deutschen Niederlage verlor das Land durch den Versailler Vertrag offiziell
alle Kolonien, auch Deutsch-Südwestafrika fiel an die Entente. Das Land wurde
von den britischen Truppen Südafrikas eingenommen und mit dem Ende des Krieges
vom Völkerbund 1920 als Mandatsgebiet der Südafrikanischen Union zur Verwaltung
übergeben. Es wurden etwa die Hälfte der dort noch lebenden 15.000 Deutschen
ausgewiesen und deren Farmen Südafrikanern übergeben. Heute leben noch ca.
20.000 deutsche Siedler in Namibia und gehören dort zur wirtschaftlichen und
politischen Elite. Viele Deutsche sahen den Verlust der Kolonien nach dem
Versailler Vertrag als unrechtmäßig an und versuchten mit nationalistischen und
rassistischen Argumenten Stimmung zu erzeugen, um eine Revision des Status Quo
durchzusetzen.
Die deutsche Kolonialgeschichte spielt im Geschichtsbewusstsein der
Deutschen und in der deutschen Geschichtsschreibung nach 1945 eine eher
beiläufige Rolle. Erst 1995 besuchte Helmut Kohl Namibia, wollte jedoch nicht
mit dem Völkermord an den Herero konfrontiert werden oder mit einem ihrer
Vertreter sprechen. Die damalige deutsche Regierung verkündete, sie bedauerten
das Geschehene, wollten aber keine Verantwortung für die Geschehnisse zur Zeit
des Deutschen Kaiserreiches übernehmen und verneinten einen Völkermord.
Materielle Wiedergutmachungen sahen sie in Form von Entwicklungshilfe für
Namibia. Vertreter der Herero scheiterten mehrmals bei Klagen vor
internationalen Gerichten, um von den Deutschen das Eingeständnis der Schuld
und ein Bekenntnis zur kolonialen Vergangenheit zu erlangen. Die Debatte um die deutsche Kolonialzeit in Namibia erhielt
durch die Ablehnung
des Genozidantragsim
Deutschen Bundestag am 22.3.2012 neuen Auftrieb. Im Juli 2015 reisten
Vertreter der Herero nach Berlin, um dem Bundespräsidenten Gauck eine von
prominenten deutschen Politikern mitunterzeichnete Petition des Bündnisses
„Völkermord verjährt nicht.“ zu überreichen. Kurz
danach bezeichnete der Präsident des deutschen Bundestages, Norbert
Lammert, die Kolonialverbrechen als „Völkermord“, was einen Wendepunkt in der
deutschen Vergangenheitspolitik im Hinblick auf Namibia darstellte.
[1] Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen
den Tod verdient«Der Völkermord an den Herero 1904 und seine
zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in
der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004
(=Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S.
78
[2] Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des
deutschen Kolonialismus, Frankfurt a. M. 2003, S. 73
[3] Jaguttis, M.: Koloniales Unrecht im Völkerrecht der
Gegenwart, in: Melber, H. (Hrsg.): Genozid und Gedenken, Frankfurt am Main 2005, S. 121–140, hier
S. 122
[4] Engelberg, Bismarck,
a.a.O., S. 370
[5] Möhle, H. (Hrsg.): Branntwein,
Bibeln und Bananen. Der deutsche Kolonialismus in Afrika, Hamburg 1999, S. 74
[6] Zimmerer, J.: Deutsche Herrschaft über Afrikaner.
Staatlicher Machtanspruch und Wirklichkeit im kolonialen Namibia, Münster
2004, S. 73
[7] Gründer, Christliche
Mission und deutscher Imperialismus, a.a.O.,S. 114
[8] Brehl, M.: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen
den Tod verdient«Der Völkermord an den Herero 1904 und seine
zeitgenössische Legitimation, in: Wojak, I./Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in
der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004
(=Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S.
87
[9] Bley, H.:
Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914,
Hamburg 1968, S. 170f
[10] Schinzinger, F.: Die Kolonien
und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen
in Übersee, Stuttgart 1984, S. 53ff
[11] Pogge von Strandmann, H.:
Imperialismus vom Grünen Tisch.
Deutsche Kolonialpolitik zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und
„zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin 2009, S. 112
[12] Ebd., S. 118
[13]
Brehl, M: »Diese Schwarzen haben vor
Gott und Menschen den Tod verdient«Der Völkermord an den Herero 1904 und
seine zeitgenössische Legitimation, in: Wojak,I./ Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in
der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004 (=Jahrbuch
zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S. 78
[14] Behnen, M.: Quellen zur deutschen Außenpolitik im
Zeitalter des Imperialismus 1890–1911, Darmstadt 1977, S. 288
[15] zitiert aus: Bley, H.:
Kolonialherrschaft und Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894-1914,
Hamburg 1968, S. 203
[16] Behnen, M.: Quellen zur deutschen Außenpolitik im
Zeitalter des Imperialismus 1890–1911. Darmstadt 1977, S. 292
[17] Brehl, M: »Diese Schwarzen haben vor Gott und Menschen
den Tod verdient«Der Völkermord an den Herero 1904 und seine
zeitgenössische Legitimation, in: Wojak,I./ Meinl, S. (Hrsg.): Völkermord. Genozid und Kriegsverbrechen in
der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main 2004
(=Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 8), S. 77–97, hier S.
78S. 83
[18] Jorgensen, T./Markusen, E.: The Genocide of the Hereros, in:
Charny, I.W. (Hrsg.): Encyclopedia of
Genocide. Band 1, 1999, S. 288
[19] Schaller, D. J.: »Ich glaube, dass die Nation als solche
vernichtet werden muss: Kolonialkrieg und Völkermord in «Deutsch-Südwestafrika»
1904–1907«, in: Journal of
Genocide Research. 6:3, S. 398
[20] Gründer, Geschichte
deutscher Kolonien, a.a.O., S. 122
[21] Kuß, S.: Deutsches Militär auf
kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20.
Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 125
[22] Kundrus, B. (Hrsg.): Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus,
Frankfurt a. M. 2003, S. 92
[23] Ebd., S. 124
[24] Kuß, S.: Deutsches Militär auf
kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des 20.
Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 62
[25] Nagl, D.: Grenzfälle.
Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher
Kolonialherrschaft, Frankfurt a.
M. 2007, S. 148
[26] Schinzinger, F.: Die Kolonien
und das Deutsche Reich. Die wirtschaftliche Bedeutung der deutschen Besitzungen
in Übersee, Stuttgart 1984, S. 106ff
[27] Zollmann, J.: Koloniale Herrschaft und ihre Grenzen. Die
Kolonialpolizei in Deutsch-Südwestafrika 1894–1915, Göttingen 2010, S.
145f
[28] Zimmerer, J.: Deutsche Herrschaft über Afrikaner.
Staatlicher Machtanspruch und Wirklichkeit im kolonialen Namibia, Münster
2004, S.56
[29] Kuß, S.: Deutsches
Militär auf kolonialen Kriegsschauplätzen. Eskalation von Gewalt zu Beginn des
20. Jahrhunderts, Berlin 2010, S. 153
[30] Dabag, M./Gründer,
H./Ketelsen, U.-K.: Kolonialismus,
Kolonialdiskurs und Genozid. Fink, 2004, S. 75
[31] Höpker, T./Petschull, J.: Der
Wahn vom Weltreich. Die Geschichte der deutschen Kolonien, Herrsching
1986, S. 152
[32] Pogge von Strandmann, H.: Imperialismus vom Grünen Tisch. Deutsche Kolonialpolitik zwischen
wirtschaftlicher Ausbeutung und „zivilisatorischen“ Bemühungen, Berlin
2009, S. 166
[33] Ebd., S. 152
[34] Eberhardt, M.: Zwischen
Nationalsozialismus und Apartheid. Die deutsche Bevölkerungsgruppe
Südwestafrikas 1915-1965 (Periplus-Studien
10), Berlin u. a. 2007, S. 45
[35] Kenna, C. (Hrsg.): Die „DDR-Kinder“ von Namibia. Heimkehrer in ein fremdes Land,
Göttingen/Windhoek 1999, S. 34
[36] Wentenschuh, W. G.: Namibia
und seine Deutschen. Geschichte und Gegenwart der deutschen Sprachgruppe im
Südwesten Afrikas (Edition
Namibia 1), Göttingen 1995, S. 110
[37]
Hamann, C. (Hrsg.): Afrika – Kultur
und Gewalt. Hintergründe und Aktualität des Kolonialkriegs in
Deutsch-Südwestafrika. Seine Rezeption in Literatur, Wissenschaft und Populärkultur
(1904–2004). Institut für Kirche und Gesellschaft, Iserlohn 2005, S. 83
[38]
Wassink, J.: Auf den Spuren des
deutschen Völkermordes in Südwestafrika: Der Herero-/Namaufstand in der
deutschen Kolonialliteratur; eine literarhistorische Analyse, München
2004, S. 33
[39]
Kößler, R./Melber, H.: Völkermord und
Gedenken. Der Genozid an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika
1904–1908, in: Brumlik; M./Wojak, I.: Völkermord und Kriegsverbrechen in der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts, Frankfurt 2004, S. 37–76, hier S. 39
[40]
Kämmerer, J. A./Föh, J.: Das
Völkerrecht als Instrument der Wiedergutmachung?. Eine kritische Betrachtung am
Beispiel des Herero-Aufstandes, in: Archiv des Völkerrechts, Band 42, 2004, S. 294–328
[41]
Eicker, S.: Der Deutsch-Herero-Krieg
und das Völkerrecht: die völkerrechtliche Haftung der Bundesrepublik
Deutschland für das Vorgehen des Deutschen Reiches gegen die Herero in
Deutsch-Südwestafrika im Jahre 1904 und ihre Durchsetzung vor einem nationalen
Gericht, Frankfurt M. 2009, S. 181
[42]
Krüger, G.: Kriegsbewältigung und
Geschichtsbewußtsein. Realität, Deutung und Verarbeitung des deutschen
Kolonialkriegs in Namibia 1904 bis 1907. Göttingen 1999, S. 32
[43]
Jaguttis, M.: Koloniales Unrecht im
Völkerrecht der Gegenwart, in: Melber, H. (Hrsg.): Genozid und Gedenken, Frankfurt am
Main 2005, S. 121–140, hier S. 132
[44] Der Spiegel vom 13. August 2004
[45] Die Tageszeitung vom 29. September 2011
[46] Eicker, S.: Der
Deutsch-Herero-Krieg und das Völkerrecht: die völkerrechtliche Haftung der
Bundesrepublik Deutschland für das Vorgehen des Deutschen Reiches gegen die
Herero in Deutsch-Südwestafrika im Jahre 1904 und ihre Durchsetzung vor einem
nationalen Gericht, Frankfurt M. 2009, S. 103f
[47]
http://genocide-namibia.net/alliance/appellpetition/
[48] http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/herero-nama-voelkermord-deutschland-norbert-lammert-joachim-gauck-kolonialzeit
[49]
http://www.tagesschau.de/inland/voelkermord-herero-103.html
[50] van der Heyden, U.: Rote Adler an Afrikas Küste. Die
brandenburgisch-preußische Kolonie Großfriedrichsburg in Westafrika. 2.
veränderte Auflage, Berlin 2001, S. 16f
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